Rechtlicher Rahmen
Neubauten und Renovierungen werden als Bauträgerprojekt oder im Rahmen einer Bauherrengemeinschaft abgewickelt. Wir initiieren eine Bauherrengemeinschaft oder eine Initiativgruppe schließt sich uns an. Damit lassen sich wirtschaftliche Vorteile (Kosteneinsparungen) erzielen.
Neubau mit einer Bauherrengemeinschaft
Die Bauherrengemeinschaft verfolgt das Ziel für den Eigenbedarf qualitativ hochwertigen Wohnraum neu zu schaffen, sowie günstige Energie aus eigener Erzeugung bereitzustellen. Die Bauherrengemeinschaft repräsentiert eine Gruppe, welche den Plan zur Umsetzung im Neubau trägt: Leistbarkeit und Autarkie!
Rahmenplan zur Umsetzung im Neubau mit einer Bauherrengemeinschaft
Die Bauherrengemeinschaft wählt als Rechtsform die Genossenschaft (reg. Gen.) oder Kommanditgesellschaft (KG). Sie besitzt daher Unternehmereigenschaft. Dies erfordert von den Mitgliedern der Bauherrengemeinschaft Zustimmung und Kooperation. Die Grundlage Ihres Wirkens dieser Genossenschaft ist ein vertraglich geregeltes Vorgehen zu den Projektzielen, Planung, Baudurchführung und Energie-Eigenproduktion durch Einsatz Fotovoltaik und Wärmepumpe (Erdwärme):
- Projektinitiierung auf Basis Vorvertrag
- Planungs- und Bauvertrag für alle Teilnehmer (Bauherrenmodell) und wahlweise Eigenproduktion von Energie
- Projektmoderation durch einen Projektkoordinator (Generalisten)
- Kalkulation, Planung, Bauaufsicht
- geringe Betriebskosten
- Energiegemeinschaft wahlweise (Energie-Eigenproduktion)
- Administration & Wartung
An diesen Grundsätzen orientiert sich unsere Handlungsweise.